Ziviltechnikerausweis

Allgemeine Informationen

Jeder Ziviltechnikerin/jedem Ziviltechniker wird von der zuständigen Stelle ein Lichtbildausweis in Kartenform ausgestellt.

Fristen

Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.

Für den Inhalt verantwortlich

Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus

Letzte Aktualisierung

20. März 2026

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Die Befugnis als Ziviltechnikerin/Ziviltechniker

Zuständige Stelle

Die Kammer der Ziviltechnikerinnen/Ziviltechniker ( zt ) , in deren Bereich der Sitz der Kanzlei bzw. Niederlassung liegt

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