KindergartenleiterIn

Fristen

Keine gesetzlichen Fristen

Kosten

Gebühren nach dem Gebührengesetz 

Rechtsgrundlagen

Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 2019, LGBl. Nr. 57/2019, idgF;
Salzburger Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz, LGBl. Nr. 35/2017, idgF

Voraussetzungen

KindergartenleiterInnen müssen im Bundesland Salzburg eine Ausbildung zur/zum KindergartenpädagogIn, eine Praxiszeit von 2 Jahren (eingruppiger Kindergarten) bzw. 3 Jahren (mehrgruppiger Kindergarten) sowie den Besuch eines KindergartenleiterInnenkurses nachweisen. Steht keine KindergartenpädagogIn zur Verfügung die den oben erwähnten Kurs besucht hat, kann die Landesregierung bescheidmässig eine befristete Leiterbestellung auf höchstens ein Jahr genehmigen. In diesem Jahr ist der Kurs nachzuholen.
Beim Besuch eines KindergartenleiterInnenkurses oder eines gleichwertigen Kurses im Raum der EU ist das Curriculum diese Kurses vorzulegen und es wird im Einzelfall entschieden, ob der Kurs dem Salzburger LeiterInnenkurs entspricht.

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Zuständige Stelle

Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 2 Kultur, Bildung, Gesellschaft
Referat 2/01 Kinderbetreuung, Elementarbildung, Familien

Rechtsbehelfe

Gegen einen Bescheid ist eine Beschwerde zulässig. Die Beschwerde ist binnen vier Wochen bei der Behörde schriftlich einzubringen, die den Bescheid erlassen hat. Die Frist beginnt mit der erfolgten Zustellung der schriftlichen Ausfertigung bzw. im Fall der mündlichen Verkündung mit dieser.

Die Beschwerde hat weiters den Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet, sowie die belangte Behörde, die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, das Begehren sowie die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist, zu enthalten. Eine Beschwerde ist nicht mehr zulässig, wenn nach der Zustellung oder Verkündung des Bescheids von der Partei ausdrücklich auf die Beschwerde verzichtet wurde.

Im Übrigen enthält jeder Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung, die die Information enthält, bei welcher Behörde und innerhalb welcher Frist das Rechtsmittel eingebracht werden muss.

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Für den Inhalt verantwortlich

Zuständige Stelle

Letzte Aktualisierung

29.03.2021

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