Hortleiter*in

Allgemeine Information

Leiterin bzw. Leiter einer institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung für Schulkinder. 

Erforderliche Unterlagen

  • Zeugnisse über eine mindestens zweijährige pädagogische Berufspraxis in einer institutionellen Einrichtung (Dienstzeugnisse in beglaubigter Kopie)
  • Nachweis, dass der Leitungskurs absolviert wurde (Inhalte: Managementkompetenz in zentralen Aufgabenstellungen der Betriebs- und Personalführung, Qualitätssicherung, Kenntnis der gesetzlichen Rahmenbedingungen, Krisen- und Notfallmanagement, Erste Hilfe bei Kindern im Ausmaß von 80 Stunden)

Fristen

Keine gesetzlichen Fristen

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 2019, LGBl. Nr.57/2017, idgF;
Salzburger Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz, LGBl. Nr. 35/2017, idgF.

Voraussetzungen

Absolvierung des Leitungskurses und der Praxiszeiten.

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Zuständige Stelle

Bewerbungen beim Rechtsträger der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung.

Informationen:
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport
Referat 2/01: Elementarbildung und Kinderbetreuung

Rechtsbehelfe

Gegen einen Bescheid ist eine Beschwerde zulässig. Die Beschwerde ist binnen vier Wochen bei der Behörde schriftlich einzubringen, die den Bescheid erlassen hat. Die Frist beginnt mit der erfolgten Zustellung der schriftlichen Ausfertigung bzw. im Fall der mündlichen Verkündung mit dieser.

Die Beschwerde hat weiters den Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet, sowie die belangte Behörde, die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, das Begehren sowie die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist, zu enthalten. Eine Beschwerde ist nicht mehr zulässig, wenn nach der Zustellung oder Verkündung des Bescheids von der Partei ausdrücklich auf die Beschwerde verzichtet wurde.

Im Übrigen enthält jeder Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung, die die Information enthält, bei welcher Behörde und innerhalb welcher Frist das Rechtsmittel eingebracht werden muss.

Hilfs- und Problemlösungsdienste

Für den Inhalt verantwortlich

Zuständige Stelle

Letzte Aktualisierung

29.03.2021

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