Snowboardbegleiter - Bewilligung (klein)

Allgemeine Information

Rechtsgrundlage: § 26a ff Salzburger Schischul- und Snowboardschulgesetz, LGBl Nr 83/1989 idgF

Bewilligung zur erwerbsmäßigen Tätigkeit als Snowboardbegleiter. Die Tätigkeit umfasst das Führen oder Begleiten von Wintersportgästen beim Snowboarden, ohne dass dabei Snowboardunterricht erteilt wird.

Die "kleine" Snowboardbegleiterbewilligung berechtigt Diplom-Snowboardlehrer oder Snowboardlehrer mit zusätzlichem Alpinlehrgang des Salzburger Bergführerverbandes zur Begleitung auf Pisten und bei Abfahrten im freien Gelände im Nahbereich markierter Pisten (Variantenfahren).

Fristen

Keine

Voraussetzungen

- Staatsbürgerschaft eines EU bzw EWR Staates

- Hauptwohnsitz in einem EU bzw EWR Staat

- Verlässlichkeit (Strafregisterauskunft oder vergleichbarer Nachweis des Staates, in dem der Hauptwohnsitz liegt)

- Gesundheitliche Eignung (amtsärztliches Zeugnis oder Ergebnis einer sportärztlichen Untersuchung vom Österreichischen Institut für Sportmedizin oder eines vergleichbaren Institutes eines EU bzw EWR Staates)

- Fachliche Befähigung und ausreichende Berufspraxis (Diplom-Snowboardlehrer oder Snowboardlehrer, Fortbildungskurse, Alpinlehrgang des Salzburger Bergführerverbandes, Unternehmerprüfung bzw eine von der Landesregierung gleichwertig anerkannte Ausbildung)

Kosten:
Landesverwaltungsabgabe: € 41,50
Gebühren nach dem Gebührengesetz des Bundes: € 47,30 für den Antrag, € 83,60 für die Ausübung, € 3,90 pro Beilage

Zum Formular

Dieses Formular wird direkt in der zuständigen Behörde einlangen, es wird nicht im Wege des Einheitlichen Ansprechpartners gesendet.

Formular

Zuständige Stelle

Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 1 Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden
Referat 1/05 Gemeindepersonal und Tourismusrecht 

 

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