Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) hat auf Antrag die Gleichwertigkeit von Qualifikationsnachweisen in der Psychotherapie, die von einem Mitgliedstaat der EU oder einer sonstigen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft ausgestellt worden sind, zu prüfen und diese anzuerkennen.
Für die Erlangung der Berufsberechtigung als Psychotherapeutin/Psychotherapeut ist die Eintragung in die Berufsliste (Psychotherapeutenliste) zu beantragen. Eine Berufsausübung oder Heranziehung von Personen zur Berufsausübung ohne Eintragung in die Berufsliste stellt eine mit Geldstrafe bedrohte Verwaltungsübertretung dar. Daneben kann es zu zivil- und strafrechtlichen Haftungsfolgen kommen.