Es gibt folgende Tätigkeitsschwerpunkte:
• Altenarbeit (Fach-Sozialbetreuerin oder Fach-Sozialbetreuer A)
• Behindertenarbeit (Fach-Sozialbetreuerin oder Fach-Sozialbetreuer BA)
• Behindertenbegleitung (Fach-Sozialbetreuerin oder Fach-Sozialbetreuer BB)
Fach-Sozialbetreuer/innen sind ausgebildete Fachkräfte für die Mitgestaltung der Lebenswelt von Menschen, die aufgrund von Alter, Behinderung oder einer anderen schwierigen Lebenslage in ihrer Lebensgestaltung benachteiligt sind. Sie verfügen über umfängliches Wissen um die vielfältigen Aspekte eines Lebens mit Benachteiligung und können eine breite Palette an Möglichkeiten der Begleitung, Unterstützung und Hilfe realisieren und zwar in allen Fragen der Daseinsgestaltung, von Alltagsbewältigung bis hin zur Sinnfindung. Das Besondere dieses Berufes besteht nicht in hoher Spezialisierung auf eng umrissene Felder oder in Konzentration auf Pflege, sondern in der Bündelung all jener Kompetenzen, die für eine umfassende, lebensweltorientierte Begleitung in den unmittelbaren Lebensbereichen der betreffenden Menschen erforderlich sind.
Fach-Sozialbetreuer/innen erfassen die spezifische Lebenssituation älterer oder behinderter bzw. benachteiligter Menschen ganzheitlich und entsprechen den individuellen Bedürfnissen durch gezielte Maßnahmen. Sie leisten dadurch einen Beitrag zur Erhöhung und/oder Erhaltung ihrer Lebensqualität, unterstützen die Gestaltung eines für sie lebenswerten sozialen Umfeldes und leisten damit einen Beitrag zu einem Leben in Würde.
Fach-Sozialbetreuer/innen arbeiten mit allen Bezugspersonen der unterstützungsbedürftigen Menschen und mit allen betreuenden Stellen zusammen, besonders aber - je nach Bedarf - mit Experten und Expertinnen aus den Bereichen Therapie, Medizin, Recht, Gesundheits- und Krankenpflege usw.
In ihrem beruflichen Selbstverständnis sind Fach-Sozialbetreuer/innen den heute allgemein anerkannten und auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhenden Grundsätzen der sozialen Betreuung verpflichtet: Normalisierung der Lebensbedingungen, Integration und Selbstbestimmung.
Der Tätigkeitsbereich der Fach-Sozialbetreuerin und des Fach-Sozialbetreuers umfasst einen eigenverantwortlichen Bereich und beim Schwerpunkt “Altenarbeit“ und „Behindertenarbeit“ einen Bereich, der die pflegerischen Befugnisse als Pflegehelferin oder als Pflegehelfer bzw. beim Schwerpunkt “Behindertenbegleitung” die Unterstützung bei der Basisversorgung umfasst.