IPPC-Behandlungsanlagen sind
- ortsfeste Anlagen oder Teile davon,
- in denen "IPPC-Tätigkeiten (→ RIS)" und andere unmittelbar damit verbundene und in einem technischen Zusammenhang stehende Tätigkeiten durchgeführt werden,
- die Auswirkungen auf die Emissionen und die Umweltverschmutzung haben können.
Nicht als IPPC-Tätigkeiten gelten Forschungstätigkeiten, Entwicklungsmaßnahmen oder das Erproben neuer Produkte und Verfahren.
Im Genehmigungsverfahren für IPPC-Behandlungsanlagen sind Besonderheiten vorgesehen, insbesondere zusätzliche Antragsunterlagen und eine verstärkte Öffentlichkeitsbeteiligung.
IPPC-Behandlungsanlagen bzw. IPPC-Tätigkeiten sind solche, die unter folgende Beschreibungen fallen:
Hinweis
Werden mehrere unter derselben Tätigkeitsbeschreibung mit einem Schwellenwert aufgeführte Tätigkeiten in ein und derselben Anlage durchgeführt, so addieren sich die Kapazitäten dieser Tätigkeiten auf der Ebene der Tätigkeiten nach den Punkten 1 sowie 3 a und b.
1. Beseitigung und Verwertung von gefährlichen Abfällen mit einer Kapazität von über 10 t pro Tag
Es handelt sich um eine IPPC-Tätigkeit, wenn die Beseitigung und Verwertung im Rahmen einer oder mehrerer folgender Tätigkeiten geschieht:
- biologische Behandlung
- physikalisch-chemische Behandlung
- Vermengung oder Vermischung vor der Durchführung einer der anderen in Punkt 1 und 2 genannten Tätigkeiten
- Neuverpacken vor der Durchführung einer der anderen in Punkt 1 und 2 genannten Tätigkeiten
- Rückgewinnung/Regenerierung von Lösungsmitteln
- Verwertung/Rückgewinnung von anderen anorganischen Stoffen als Metallen und Metallverbindungen
- Regeneration von Säuren oder Basen
- Wiedergewinnung von Bestandteilen, die der Bekämpfung von Verunreinigungen dienen
- Wiedergewinnung von Katalysatorenbestandteilen
- Erneute Ölraffination oder andere Wiederverwendungsmöglichkeiten von Öl
- Oberflächenaufbringung
2. Beseitigung oder Verwertung von Abfällen in Verbrennungsanlagen oder in Mitverbrennungsanlagen
- für die Verbrennung nicht gefährlicher Abfälle mit einer Kapazität von über 3 t pro Stunde
- für gefährliche Abfälle mit einer Kapazität von über 10 t pro Tag
3. Beseitigung bzw. Verwertung nicht gefährlicher Abfälle
- (a) Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle mit einer Kapazität von über 50 t pro Tag im Rahmen einer oder mehrerer der folgenden Tätigkeiten:
- biologische Behandlung
- physikalisch-chemische Behandlung
- Abfallvorbehandlung für die Verbrennung oder Mitverbrennung
- Behandlung von Schlacken und Asche
- Behandlung von metallischen Abfällen – unter Einschluss von Elektro- und Elektronik-Altgeräten sowie von Altfahrzeugen und ihren Bestandteilen – in Schredderanlagen
- (b) Verwertung – oder eine Kombination aus Verwertung und Beseitigung – von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Kapazität von mehr als 75 t pro Tag im Rahmen einer der folgenden Tätigkeiten:
- biologische Behandlung
- Abfallvorbehandlung für die Verbrennung oder Mitverbrennung
- Behandlung von Schlacken und Asche
- Behandlung von metallischen Abfällen – unter Einschluss von Elektro- und Elektronik-Altgeräten sowie von Altfahrzeugen und ihren Bestandteilen – in Schredderanlagen
- Besteht die einzige Abfallbehandlungstätigkeit in der anaeroben Vergärung, so gilt für diese Tätigkeit ein Kapazitätsschwellenwert von 100 t pro Tag.
- Ausgenommen sind Tätigkeiten, die unter die EU-Richtlinie 91/271/EWG über die Behandlung von kommunalem Abwasser fallen.
4. Große Deponien
IPPC-Behandlungsanlagen sind:
- Deponien mit einer Aufnahmekapazität von über 10 t Abfall pro Tag
- Deponien mit einer Gesamtkapazität von über 25.000 t
Ausnahme: Bodenaushub- und Inertabfalldeponien
5. Zeitweilige Lagerung von gefährlichen Abfällen, die nicht unter Punkt 4 fallen
Eine IPPC-Tätigkeit ist die zeitweilige Lagerung von gefährlichen Abfällen, die nicht unter Punkt 4 fallen, bis zur Durchführung einer in den Punkten 1, 2, 4 und 6 aufgeführten Tätigkeit mit einer Gesamtkapazität von über 50 t.
Ausgenommen ist die zeitweilige Lagerung – bis zur Sammlung – auf dem Gelände, auf dem die Abfälle erzeugt worden sind.
6. Unterirdische Lagerung gefährlicher Abfälle mit einer Gesamtkapazität von über 50 t