a) persönliche Voraussetzungen
- Staatsbürgerschaft eines EU bzw EWR Staates
- Hauptwohnsitz in einem EU bzw EWR Staat
- Verlässlichkeit (Strafregisterauskunft oder vergleichbarer Nachweis des Staates, in dem der Hauptwohnsitz liegt)
- Gesundheitliche Eignung (amtsärztliches Zeugnis oder Ergebnis einer sportärztlichen Untersuchung vom Österreichischen Institut für Sportmedizin oder eines vergleichbaren Institutes eines EU bzw EWR Staates)
- Fachliche Befähigung und ausreichende Berufspraxis (Staatlich geprüfter Schilehrer, Schiführerprüfung im Rahmen der Bergführerausbildung, Unternehmerprüfung, Fortbildungskurse bzw eine von der Landesregierung als gleichwertig anerkannte Ausbildung)
b) sachliche Voraussetzungen
- Verfügungsnachweis über einen geeigneten Sammelplatz (1000m2 in unmittelbarer Nähe einer Aufstiegshilfe gelegen)
- Verfügungsnachweis über ein geeignetes Schischulbüro
- Nachweis Benützung eines Anfängerübungsgeländes (vom Sammelplatz aus mit Schiern leicht erreichbar) sofern es sich nicht um ein öffentlich zugängliches Anfängerübungsgelände handelt
- Haftpflichtversicherung (über zumindest EUR 700.000)
Kosten:
Landesverwaltungsabgabe: € 216,40
Gebühren nach dem Gebührengesetz des Bundes: € 47,30 für den Antrag, € 83,60 für die Ausübung, € 3,90 pro Beilage