Muss eine fremdsprachige Urkunde im Original gemeinsam mit einer beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden, darf die Übersetzung in der Regel nur von allgemein beeideten gerichtlichen Dolmetscherinnen/Dolmetschern oder Übersetzerinnen/Übersetzern vorgenommen werden. Eine Liste der in Österreich beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscherinnen/Dolmetscher findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz. In diese Liste können sich auch Dolmetscherinnen/Dolmetscher aus anderen EU-/ EWR-Mitgliedstaaten eintragen lassen.