Gewerbetreibende, die zur Errichtung von Alarmanlagen berechtigt sind, müssen der Sicherheitsbehörde erster Instanz ein Verzeichnis aller Personen, deren Verwendung in Aussicht genommen ist, binnen einer Woche vorlegen.
Siehe Inhaltliche Beschreibung
Dieses Formular wird direkt in der zuständigen Behörde einlangen, es wird nicht im Wege des Einheitlichen Ansprechpartners gesendet.
Formular an die Bezirkshauptmannschaft
Formular an den Magistrat Salzburg