Der erstmaligen Anzeige bzw den jährlichen Anzeigen nur bei wesentlichen Änderungen sind anzuschließen:
- Nachweis über die Staatsangehörigkeit des Dienstleistungserbringers
- Nachweis darüber, dass der Dienstleistungserbringer in einem EU- oder EWR Mitgliedstaat oder in einem anderen Bundesland rechtmäßig zur Tätigkeit als Snowboardbegleiter niedergelassen ist und dass ihm die Ausübung dieser Tätigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage der Bescheinigung nicht, auch nicht vorübergehend untersagt ist;
- Nachweis der fachlichen Befähigung des Dienstleistungserbringers (Ergebnis der Nachprüfung der Berufsqualifikation im Sinne von Art 7 Abs 4 RL 2005/36/EG)
- Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
Kosten: keine