Um die Verwendung von Messgeräten nach Reparaturen bis zur Eichung zu ermöglichen, kann die zuständige Stelle geeignete Personen ermächtigen. Diese Personen verschließen nach erfolgter Justierung die jeweiligen Messgeräte mit einem Sicherungszeichen, um Eingriffe in das Messgerät bis zur Eichung zu verhindern. Dadurch können messtechnische Eigenschaften des Messgerätes nicht mehr beeinflusst werden.