Der Antrag auf Auskunftserteilung kann persönlich, schriftlich oder - nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten - elektronisch erfolgen.
Die gewerberechtlichen Daten im GISA, über die jedermann Auskunft zu erteilen ist (siehe die Aufzählungen in § 365a Abs 1 und § 365b Abs 1 GewO 1994), werden durch das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft im Internet kostenlos zur Abfrage bereitgestellt.
Alternativ besteht auch für Auskünfte oder Abfragen in Einzelfällen die Möglichkeit, online direkt bei der Gewerbebehörde eine Auskunft oder eine Abfrage mittels Webformular (mit oder ohne Handy-Signatur bzw. Bürgerkarte) zu beantragen. Für Einzelabfragen bei der Gewerbebehörde sind auch die Hinweise zu beachten.
Für Gebietskörperschaften, Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts, welche Gewerbeinformationen zur Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen, ist der Zugang über das Portal Austria der BRZ GmbH möglich.