- vorübergehende Erkrankung des Schischulleiters oder
- Fortbetrieb der Schischule bei Tod des Schischulleiters (max zwei Wintersaisonen) oder
- in- oder ausländische Berufung des Schischulleiters in Angelegenheiten des Schisports (maximal zwei Monate)
Kosten:
Landesverwaltungsabgabe: € 27,90
Gebühren nach dem Gebührengesetz des Bundes: € 47,30 für den Antrag, € 83,60 für die Ausübung, € 3,90 pro Beilage