1. Bedarfsbescheid:
Als Voraussetzung für die Fördermittel von Land und Gemeinde muss ein gültiger Bedarfsbescheid von der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich vorliegen. Bei Aufnahme von Kindern aus anderen Gemeinden ist die Zustimmung der Wohnsitzgemeinde der Kinder einzuholen.
2. Raumkonzept:
• Plan der Räumlichkeiten mit Angabe der Raumgrößen (m²).
• Mietvertrag für angemietete Liegenschaften.
• Baupolizeiliche Bewilligung (falls die Räume noch nicht für die Kinderbetreuung gewidmet sind).
3. Sozialpädagogisches Konzept:
Dies muss in Absprache mit der zuständigen Inspektorin erfolgen.
4. Finanzierungskonzept:
Gegenüberstellung
Einnahmen (Subvention, Elternbeiträge, Spenden ...)
Ausgaben (Personalkosten, Betriebskosten, Sachaufwand, Ausstattung ...)
Keine Gewinnerzielung (Einnahmen - Ausgaben = 0)
5. Kostenbeitrag der Eltern oder anderer Erziehungsberechtigter Der Mindestbeitrag bei Vollbetreuung (ab 31 Wochenstunden) beträgt:
• für Kinder unter drei Jahre € 116
• für Kinder über drei Jahre € 72 der Höchstbeitrag liegt jeweils bei € 440.
Bei einem geringeren Betreuungsumfang oder in sozialen Härtefällen kann der Mindestbeitrag dementsprechend niedriger sein. Soziale Staffelungen liegen im Ermessen des Rechtsträgers.
6. Bewilligungsansuchen:
Formloser Antrag mit folgendem Inhalt:
• Art der Einrichtung (Krabbelgruppe, Alterserweiterte Gruppe, Schulkindgruppe)
• Ort und Räumlichkeiten
• Kinderzahl, Gruppenanzahl und Alter der Kinder
7. Ab wann sollte die Genehmigung wirksam werden? Vereine
Wenn Vereine eine Tagesbetreuungseinrichtung errichten:
• Nichtuntersagungsbescheid der Behörde
• Vereinsbehördliche Bestätigung der Vorstandsmitglieder
• Statuten des Vereins
8. Ausbildung:
Ausbildungsnachweise der gruppenführenden Betreuungspersonen sind vorzulegen.
Die Bewilligung erfolgt schriftlich durch Bescheid der Landesregierung.