Liquidationsbeendigung

Allgemeine Informationen

Die Liquidatorin/der Liquidator muss die Beendigung der Liquidation einer eingetragenen Personengesellschaft innerhalb von zwei Wochen der Bezirksverwaltungsbehörde anzeigen.

Fristen

Siehe Inhaltliche Beschreibung

Voraussetzungen

Siehe Inhaltliche Beschreibung

Zum Formular

Dieses Formular wird direkt in der zuständigen Behörde einlangen, es wird nicht im Wege des Einheitlichen Ansprechpartners gesendet.

Formular an die Bezirkshauptmannschaft

Formular an den Magistrat Salzburg

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