Die Liquidatorin/der Liquidator muss die Beendigung der Liquidation einer eingetragenen Personengesellschaft innerhalb von zwei Wochen der Bezirksverwaltungsbehörde anzeigen.
Siehe Inhaltliche Beschreibung
Dieses Formular wird direkt in der zuständigen Behörde einlangen, es wird nicht im Wege des Einheitlichen Ansprechpartners gesendet.
Formular an die Bezirkshauptmannschaft
Formular an den Magistrat Salzburg