Eigenbestandsbesamer sind (natürliche) Personen, die künstliche Besamungen ausschließlich an eigenen Tieren oder Tieren von Betrieben, deren Betriebsangehörige sie sind, durchführen dürfen.
Wenn die Tätigkeit als Eigenbestandsbesamer nur vorübergehend und gelegentlich ausgeübt wird, kann dies in Ausübung der Dienstleistungsfreiheit unter den erleichterten Bedingungen des Salzburger Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetzes erfolgen, sofern der Eigenbestandsbesamer
- ein begünstigter Staatsangehöriger ist und
- in einem Niederlassungsstaat rechtmäßig niedergelassen ist.
Begünstigte Staatsangehörige sind die Staatsangehörigen der EU-Mitgliedsstaaten, der EWR-Vertragsstaaten und der Schweiz sowie bestimmte begünstigte Familienangehörige dieser Personen, die über ein gemeinschaftsrechtliches Aufenthaltsrecht verfügen; langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige, Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte sowie Staatsangehörige anderer Staaten, mit denen die Europäische Union oder die Republik Österreich Verträge über die Anerkennung von Berufsausbildungen oder –qualifikationen abgeschlossen haben.
Im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit darf die Tätigkeit als Eigenbestandsbesamer im Land Salzburg erst ausgeübt werden, wenn die beabsichtigte Aufnahme der Tätigkeit der Behörde (siehe unten: zuständige Stelle) unter vollständiger Vorlage der vorgeschriebenen Unterlagen in deutscher Sprache oder deutscher Übersetzung (siehe unten: Voraussetzungen) schriftlich angezeigt worden ist und die Behörde keine Einwendungen gegen die Vollständigkeit oder Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen erhebt.
Die Anzeige ist einmal jährlich in beliebiger Form zu erneuern, wenn beabsichtigt ist, die Besamungstätigkeit während des betreffenden Jahres wiederum vorübergehend und gelegentlich auszuüben. Die bei der erstmaligen Anzeige vorzulegenden Unterlagen müssen nicht erneut vorgelegt werden, jedoch sind wesentliche Änderungen in Bezug auf die Inhalte der bei der Anzeige vorgelegten Unterlagen der Behörde unverzüglich mitzuteilen.