Inhaberinnen/Inhaber von Deponien müssen die im vorangegangenen Kalenderjahr
- insgesamt abgelagerten Abfallmengen (gegliedert nach Abfallbesitzerin/Abfallbesitzer und Abfallart) und
- die Restkapazität in Kubikmeter
als elektronische "Abfall-Input-Output-Meldung" über edm.gv.at an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) melden.