Nach einer erfolgreich abgelegten Ziviltechnikerprüfung kann die Befugnis, als Ziviltechnikerin/Ziviltechniker selbstständig tätig zu werden, erteilt werden. Die Befugnis wird vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft verliehen.
Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
Die Gebühren sind nach der Erledigung des Verfahrens zu bezahlen. Dazu wird Ihnen ein Zahlschein übersandt.
§ 10 Ziviltechnikergesetz (ZTG)
Der Antrag kann persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle eingebracht werden.
Formular