Gewerberechtlicher Geschäftsführer - Nachsicht

Allgemeine Informationen

Kann die Fortbetriebsberechtigte/der Fortbetriebsberechtigte den für die Ausübung des betreffenden Gewerbes allenfalls vorgeschriebenen Befähigungsnachweis nicht erbringen, kann die Behörde auf deren Antrag die Bestellung einer Geschäftsführerin/eines Geschäftsführers nachsehen, wenn mit der Ausübung des Gewerbes ohne Geschäftsführerin/Geschäftsführer keine Gefahren für das Leben oder die Gesundheit von Menschen verbunden sind.

Fristen

Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.

Voraussetzungen

Siehe Inhaltliche Beschreibung

Zum Formular

Dieses Formular wird direkt in der zuständigen Behörde einlangen, es wird nicht im Wege des Einheitlichen Ansprechpartners gesendet.

Formular an die Bezirkshauptmannschaft

Formular an den Magistrat Salzburg

Zum Seitenanfang top