Kann die Fortbetriebsberechtigte/der Fortbetriebsberechtigte den für die Ausübung des betreffenden Gewerbes allenfalls vorgeschriebenen Befähigungsnachweis nicht erbringen, kann die Behörde auf deren Antrag die Bestellung einer Geschäftsführerin/eines Geschäftsführers nachsehen, wenn mit der Ausübung des Gewerbes ohne Geschäftsführerin/Geschäftsführer keine Gefahren für das Leben oder die Gesundheit von Menschen verbunden sind.
Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
Siehe Inhaltliche Beschreibung
Dieses Formular wird direkt in der zuständigen Behörde einlangen, es wird nicht im Wege des Einheitlichen Ansprechpartners gesendet.
Formular an die Bezirkshauptmannschaft
Formular an den Magistrat Salzburg