Antrag: postalisch oder elektronisch
Ermittlungsverfahren:
- Formale Prüfung der Voraussetzungen, inhaltliche Prüfung durch Amtssachverständige oder nichtamtliche Sachverständige
- Ausstellung eines Feststellungsbescheides, allenfalls unter Auflagen (Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung)
Verfahrensdauer: bis zu vier Monate nach vollständiger Vorlage sämtlicher Nachweise
Rechtsmittel: Gegen den Bescheid ist eine Beschwerde an das zuständige Landesverwaltungsgericht zulässig, die binnen vier Wochen ab Zustellung des Bescheides schriftlich beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz einzubringen ist. Die Beschwerde hat den angefochtenen Bescheid sowie die belangte Behörde zu bezeichnen. Weiters sind die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, darzulegen. Die Beschwerde muss das Begehren sowie Angaben zur Rechtzeitigkeit enthalten.