Schibegleiter - Bewilligung (groß)

Allgemeine Information

Rechtsgrundlage: § 22 ff Salzburger Schischul- und Snowboardschulgesetz, LGBl Nr 83/1989 idgF

Bewilligung zur erwerbsmäßigen Tätigkeit als Schibegleiter. Die Tätigkeit umfasst das Führen oder Begleiten von Wintersportgästen beim Schifahren, ohne dass dabei Schiunterricht erteilt wird. Die "große" Schibegleiterbewilligung berechtigt Absolventen des Schiführerlehrganges zu maximal eintägigen Schitouren und zur Begleitung auf Pisten und bei Abfahrten im freien Gelände im Nahbereich markierter Pisten ("Variantenfahren"). Mehrtägige Schitouren dürfen nur von Inhabern der Bergführerbewilligung durchgeführt werden.

Fristen

Keine

Voraussetzungen

- Staatsbürgerschaft eines EU bzw EWR Staates

- Hauptwohnsitz in einem EU bzw EWR Staat

- Verlässlichkeit (Strafregisterauskunft oder vergleichbarer Nachweis des Staates, in dem der Hauptwohnsitz liegt)

- Gesundheitliche Eignung (amtsärztliches Zeugnis oder Ergebnis einer sportärztlichen Untersuchung vom Österreichischen Institut für Sportmedizin oder eines vergleichbaren Institutes eines EU bzw EWR Staates)

- Fachliche Befähigung und ausreichende Berufspraxis (Staatlich geprüfter Schilehrer, Fortbildungskurse, Schiführerlehrgang der Bergführerausbildung, Unternehmerprüfung bzw eine von der Landesregierung gleichwertig anerkannte Ausbildung)

Kosten:
Landesverwaltungsabgabe: € 41,50
Gebühren nach dem Gebührengesetz des Bundes: € 47,30 für den Antrag, € 83,60 für die Ausübung, € 3,90 pro Beilage

Zum Formular

Dieses Formular wird direkt in der zuständigen Behörde einlangen, es wird nicht im Wege des Einheitlichen Ansprechpartners gesendet.

Formular

Zuständige Stelle

Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 1 Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden
Referat 1/05 Gemeindepersonal und Tourismusrecht 

 

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