KindergartenleiterInnen müssen im Bundesland Salzburg eine Ausbildung zur/zum KindergartenpädagogIn, eine Praxiszeit von 2 Jahren (eingruppiger Kindergarten) bzw. 3 Jahren (mehrgruppiger Kindergarten) sowie den Besuch eines KindergartenleiterInnenkurses nachweisen. Steht keine KindergartenpädagogIn zur Verfügung die den oben erwähnten Kurs besucht hat, kann die Landesregierung bescheidmässig eine befristete Leiterbestellung auf höchstens ein Jahr genehmigen. In diesem Jahr ist der Kurs nachzuholen.
Beim Besuch eines KindergartenleiterInnenkurses oder eines gleichwertigen Kurses im Raum der EU ist das Curriculum diese Kurses vorzulegen und es wird im Einzelfall entschieden, ob der Kurs dem Salzburger LeiterInnenkurs entspricht.
Kosten:
Gebühren nach dem Gebührengesetz