Einheitlicher Ansprechpartner - EAP
Der Einheitliche Ansprechpartner - EAP (Point of single contact - PSC) ist eine Servicestelle bei der Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen. Diese Servicestelle trägt zur Verwaltungs- und Verfahrensvereinfachung bei, ist jedoch keine Behörde und trifft daher keine Rechtsentscheidung.
Der Einheitliche Ansprechpartner ist durch die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie und Erlassung des Dienstleistungsgesetzes in österreichisches Recht entstanden. Die Inanspruchnahme ist kostenlos.
Der Einheitliche Ansprechpartner
- stellt allgemeine und aktuelle Informationen für die Aufnahme und die Ausübung von Dienstleistungen bereit und
- nimmt schriftliche Anbringen entgegen und leitet diese an die zuständigen Behörden/Stellen weiter.
Zusätzlich werden den Dienstleistungserbringern und Dienstleistungserbringerinnen sowie den Dienstleistungsempfängern und Dienstleistungsempfängerinnen Informationen zu Behörden, Registern und Datenbanken, Rechtsschutzeinrichtungen sowie Verbänden und Organisationen zur Verfügung gestellt.
Das EAP-Portal schafft einen Überblick über die notwendigen Schritte und ermöglicht den Dienstleistungserbringern und Dienstleistungserbringerinnen auch, Formalitäten aus der Ferne elektronisch abwickeln zu können.
Auf den Seiten des EAP Salzburg finden Sie Informationen über Anforderungen, die für in Salzburg niedergelassene Dienstleistungserbringer, insbesondere bezüglich der Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten, gelten. Bitte beachten Sie neben den hier erwähnten Verfahren auch noch Meldepflichten bei der Sozialversicherung und beim Finanzamt.
Weiterführende Informationen
Landesgesetz Burgenland
Landesgesetz Kärnten
Landesgesetz Niederösterreich
Landesgesetz Salzburg
Landesgesetz Vorarlberg
Eine Darstellung der Möglichkeiten der Informationseinholung sowie des Verfahrensablaufes finden sie in der Prozessabbildung.