Erklärung zur Barrierefreiheit
Der EAP Salzburg ist bemüht, die von ihm betriebene Website
im Einklang mit dem Salzburger Teilhabegesetz – S.THG iVm der Salzburger
Web-Zugänglichkeits-Verordnung (Richtlinie (EU) 2016/2102) barrierefrei
zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen der Web Content
Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 sowie WCAG 2.0 auf Conformance Level AA
(diese Prüfkriterien werden in der Europäischen Norm EN 301 549 referenziert)
vereinbar. Weitere Grundlagen bilden das Gesetz vom 21. Oktober 1981 über Hilfen zur Teilhabe für Menschen mit
Behinderungen im Land Salzburg, LGBl Nr. 93/1981 idgF (Salzburger
Teilhabegesetz – S.THG) und die dazu ergangene Verordnung der Salzburger
Landesregierung vom 1. April 2020 über die Anforderungen an den
barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen, LGBl Nr.
28/2020 idgF (Salzburger Web-Zugänglichkeits-Verordnung).
Erstellung dieser Erklärung
Die vorliegende Erklärung basiert auf mehrfachen
Tests durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Niederösterreich