Erklärung zur Barrierefreiheit

Der EAP Salzburg ist bemüht, die von ihm betriebene Website im Einklang mit dem Salzburger Teilhabegesetz – S.THG iVm der Salzburger Web-Zugänglichkeits-Verordnung  (Richtlinie (EU) 2016/2102) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 sowie WCAG 2.0 auf Conformance Level AA (diese Prüfkriterien werden in der Europäischen Norm EN 301 549 referenziert) vereinbar. Weitere Grundlagen bilden das Gesetz vom 21. Oktober 1981 über Hilfen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderungen im Land Salzburg, LGBl Nr. 93/1981 idgF (Salzburger Teilhabegesetz – S.THG) und die dazu ergangene Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 1. April 2020 über die Anforderungen an den barrierefreien  Zugang zu Websites  und mobilen Anwendungen, LGBl Nr. 28/2020 idgF (Salzburger Web-Zugänglichkeits-Verordnung).

Erstellung dieser Erklärung

Die vorliegende Erklärung basiert auf mehrfachen Tests durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Niederösterreich

Zum Seitenanfang top