a) persönliche Voraussetzungen
- österreichische Staatsbürgerschaft oder begünstigte Staatsangehörigkeit im Sinn des § 1 Abs. 2 Salzburger Berufsanerkennungsgesetz (S.BAG)
- Verlässlichkeit (Strafregisterauskunft oder vergleichbarer Nachweis im Sinn des § 8 Abs. 3 Salzburger Berufsanerkennungsgesetz (S.BAG)
- gesundheitliche Eignung (amtsärztliches Zeugnis oder vergleichbarer Nachweis des ausländischen Wohnsitzstaates)
- fachliche Befähigung
b) rechtliche Voraussetzung
- erfolgreiche Ablegung der Höhlenführerprüfung oder Nachweis einer fremden Berufsausbildung und
–qualifikation im Sinn des § 3 Z 1 lit. b S.BAG
- Bestellung zum(r) Höhlenführer(in) im Sinn des § 12 Salzburger Höhlengesetz oder Anerkennung der Höhlenführerprüfung von anderen Bundesländern bzw. von ausländischen Staaten (§ 3 Z 1 lit. b S.BAG) nach Ablegung einer rechtlichen Zusatzprüfung
- Mitführung eines Höhlenführerausweises