Schischule - Bewilligung

Allgemeine Information

Rechtsgrundlage: § 6 ff Salzburger Schischul- und Snowboardschulgesetz, LGBl Nr 83/1989 idgF

Bewilligung zur erwerbsmäßigen Erteilung von Schiunterricht (jede Unterweisung in den Fertigkeiten und jede Vermittlung von Kenntnissen des alpinen Schilaufes einschließlich der besonderen Schilaufarten) unabhängig davon, ob der Schiunterricht lehrgangs-, kursmäßig oder nur fallweise bzw einmalig (stundenweise) erfolgt.

Fristen

Keine

Voraussetzungen

a) persönliche Voraussetzungen

- Staatsbürgerschaft eines EU bzw EWR Staates

- Hauptwohnsitz in einem EU bzw EWR Staat

- Verlässlichkeit (Strafregisterauskunft oder vergleichbarer Nachweis des Staates, in dem der Hauptwohnsitz liegt)

- Gesundheitliche Eignung (amtsärztliches Zeugnis oder Ergebnis einer sportärztlichen Untersuchung vom Österreichischen Institut für Sportmedizin oder eines vergleichbaren Institutes eines EU bzw EWR Staates)

- Fachliche Befähigung und ausreichende Berufspraxis (Staatlich geprüfter Schilehrer, Schiführerprüfung im Rahmen der Bergführerausbildung, Unternehmerprüfung, Fortbildungskurse bzw eine von der Landesregierung als gleichwertig anerkannte Ausbildung)

b) sachliche Voraussetzungen

- Verfügungsnachweis über einen geeigneten Sammelplatz (1000m2 in unmittelbarer Nähe einer Aufstiegshilfe gelegen)

- Verfügungsnachweis über ein geeignetes Schischulbüro

- Nachweis Benützung eines Anfängerübungsgeländes (vom Sammelplatz aus mit Schiern leicht erreichbar) sofern es sich nicht um ein öffentlich zugängliches Anfängerübungsgelände handelt

- Haftpflichtversicherung (über zumindest EUR 700.000)

Kosten:
Landesverwaltungsabgabe: € 216,40
Gebühren nach dem Gebührengesetz des Bundes: € 47,30 für den Antrag, € 83,60 für die Ausübung, € 3,90 pro Beilage

Zum Formular

Dieses Formular wird direkt in der zuständigen Behörde einlangen, es wird nicht im Wege des Einheitlichen Ansprechpartners gesendet.

Formular

Zusätzliche Informationen

Zuständige Stelle

Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 1 Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden
Referat 1/05 Gemeindepersonal und Tourismusrecht 

 

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