Verkaufsstände - Änderung - Altstadtschutz- Bewilligung

Allgemeine Information

Die Änderung von Verkaufsständen ist baubewilligungspflichtig und unterliegt der Beurteilung durch die Sachverständigenkommission für die Altstadterhaltung.

Fristen

Keine

Rechtsgrundlagen

§ 5 Salzburger Altstadterhaltungsgesetz 1980

Voraussetzungen

Neubauten im Schutzgebiet ist eine solche äußere Gestalt zu geben, daß sie sich nach den Grundsätzen für charakteristische Bauten (§ 3 Abs. 1 und 2) dem Stadtbild und Stadtgefüge harmonisch einfügen. Dasselbe gilt für die Erneuerung sowie für Zu-, Auf- und Umbauten bestehender Bauten.

Zum Formular

Formular an den Magistrat Salzburg

Zusätzliche Informationen

Es wird - auch hinsichtlich der Kosten des Verfahrens - empfohlen, eine Beratung durch die Sachverständigenkommission für die Altstadterhaltung (Telefon: (0662) 8042-2061, Chiemseegasse 6, 5020 Salzburg) in Anspruch zu nehmen.

Zuständige Stelle

Magistrat Salzburg
MA 5/01 - Baurechtsamt
Auerspergstraße 7, 5024 Salzburg

Telefon: (0662) 8072-3312 und 8072-3313

E-Mail: baurechtsamt@stadt-salzburg.at

Rechtsbehelfe

Gegen einen Bescheid ist eine Beschwerde zulässig. Die Beschwerde ist binnen vier Wochen bei der Behörde schriftlich einzubringen, die den Bescheid erlassen hat. Die Frist beginnt mit der erfolgten Zustellung der schriftlichen Ausfertigung bzw. im Fall der mündlichen Verkündung mit dieser.

Die Beschwerde hat weiters den Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet, sowie die belangte Behörde, die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, das Begehren sowie die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist, zu enthalten. Eine Beschwerde ist nicht mehr zulässig, wenn nach der Zustellung oder Verkündung des Bescheids von der Partei ausdrücklich auf die Beschwerde verzichtet wurde.

Im Übrigen enthält jeder Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung, die die Information enthält, bei welcher Behörde und innerhalb welcher Frist das Rechtsmittel eingebracht werden muss.

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Letzte Aktualisierung

29.03.2021

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