Auf die Anerkennung von ausländischen Berufsausbildungen und –qualifikationen findet das Salzburger Berufsanerkennungsgesetz (S.BAG) Anwendung. Sofern Gleichwertigkeit vorliegt, hat die Behörde die Gleichwertigkeit mit Bescheid anzuerkennen. Im Bescheid über die Anerkennung kann die Absolvierung von Ausgleichsmaßnahmen vorgeschrieben werden.
Erforderliche Unterlagen:
• Nachweis über die Berufsberechtigung einer staatlich anerkannten Ausbildung in einem Sozialbetreuungsberuf (Diplom, Abschlusszeugnis etc.)
• Detaillierter Lehrplan, aus dem die Dauer der Ausbildung sowie die auf die einzelnen Unterrichtsfächer entfallenden Lehrstunden, aufgeschlüsselt nach Theorie und Praxis, zu ersehen sind
• allf. Arbeitsbestätigungen
• Lebenslauf
• Nachweis der Staatsangehörigkeit (zB Reisepass oder Personalausweis)
• Nachweis eines Hauptwohnsitzes in Österreich oder Namhaftmachung eines Zustellungsbevollmächtigten
• Heiratsurkunde oder andere Urkunden, falls der derzeitige Name nicht mit jenem auf Diplomen, Zeugnissen usw. übereinstimmt
• Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse (Zeugnisse, persönliche Vorsprache etc.)
• ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes, welches bei Vorlage nicht älter als drei Monate ist;
• polizeiliches Führungszeugnis (Leumundszeugnis) des Herkunftsstaates, welches bei Vorlage nicht älter als drei Monate ist;
Kosten:
Ergeben sich aus den gesetzlich vorgegebenen geltenden Gebührenvorschriften (Gebührengesetz, Lands- und Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung)