Alarmanlagen - Personenverzeichnis

Allgemeine Informationen

Gewerbetreibende, die zur Errichtung von Alarmanlagen berechtigt sind, müssen der Sicherheitsbehörde erster Instanz ein Verzeichnis aller Personen, deren Verwendung in Aussicht genommen ist, binnen einer Woche vorlegen.

Fristen

Siehe Inhaltliche Beschreibung

Voraussetzungen

Siehe Inhaltliche Beschreibung

Zuständige Stelle

Zum Formular

Dieses Formular wird direkt in der zuständigen Behörde einlangen, es wird nicht im Wege des Einheitlichen Ansprechpartners gesendet.

Formular an die Bezirkshauptmannschaft

Formular an den Magistrat Salzburg

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