Für Anlagen, bei deren Betrieb Abfälle anfallen, muss die Betriebsinhaberin/der Betriebsinhaber unter bestimmten Voraussetzungen ein Abfallwirtschaftskonzept erstellen. Das Abfallwirtschaftskonzept muss regelmäßig (mindestens alle sieben Jahre) aktualisiert werden.
Info
TIPP
Auf den Seiten des Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus findet sich der Leitfaden zum Abfallwirtschaftskonzept zum Download. Weitere Informationen erteilt die jeweilige Fachabteilung des Amtes der Landesregierung oder die Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes.
Eine gültige Umwelterklärung eines an EMAS beteiligten Betriebs gilt als Abfallwirtschaftskonzept. In diesem Fall muss kein eigenes Abfallwirtschaftskonzept vorgelegt werden. Ebenfalls gilt die Fortschreibung der Umwelterklärung als Fortschreibung eines Abfallwirtschaftskonzepts.