Bilanzbuchhaltungsberufe - Änderungsmeldung

Allgemeine Informationen

Natürliche Personen und Gesellschaften, die Bilanzbuchhaltungsberufe ausüben, sind verpflichtet, sämtliche Änderungen, welche die Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung oder die Anerkennung betreffen, der zuständigen Stelle zu melden.

Erforderliche Unterlagen

Es sind Urkunden, die die Änderungen belegen, (z.B. Heiratsurkunde, Meldebestätigung etc.) beizulegen.

Fristen

Änderungsmeldungen müssen binnen eines Monats erfolgen.

Für den Inhalt verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Kosten

Es fallen keine Kosten für die Meldung an.

Letzte Aktualisierung

12. Januar 2024

Rechtsgrundlagen

Verfahrensablauf

Die Meldung muss schriftlich bei der zuständigen Stelle eingebracht werden.

Voraussetzungen

Vorliegen der öffentlichen Bestellung (Natürliche Personen) bzw. der Anerkennung (Gesellschaften).

Zum Formular

Bitte verwenden Sie den link zur Paritätischen Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe / Service / Download Center

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