Salzburger Kinderbetreuungsgesetz 2007, LGBl. Nr. 41; Salzburger Tagesbetreuungs-Verordnung, LGBl. Nr. 66/2002; jeweils in der geltenden Fassung.
Tageseltern (Tagesmütter oder Tagesväter) sind eigenberechtigte Personen, die Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr regelmäßig und entgeltlich während des Tages individuell im eigenen Haushalt oder in den Räumlichkeiten eines Betriebes betreuen, mit Ausnahme von Personen, die zum Kind bis zum dritten Grad verwandt oder verschwägert, Wahleltern, Pflegeeltern oder Obsorgeträger des betreuten Kindes sind.
Wenn nur Kinder im Vorschulalter in der Tagesfamilie sind, darf die Höchstzahl von vier Kindern (eigene Kinder mit eingerechnet) nicht überschritten werden. Erfolgt die Betreuung von zum Teil älteren Kindern, so kann die Höchstzahl mit bis zu sechs Kindern festgelegt werden, wenn diese Kinder nicht ausschließlich ganztägig betreut werden.