Die Österreichische Tierärztekammer (ÖTK) hat eine Liste der in Österreich zur Berufsausübung berechtigten Tierärztinnen/Tierärzte zu führen, wobei jeder eingetragenen Person eine unverwechselbare Nummer (Tierärztenummer) zuzuweisen ist. Die Tierärzteliste hat unter anderem
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Namen,
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Geburtsdatum und Geburtsort,
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Staatsangehörigkeit,
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akademischen Grad,
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Berufssitz
bzw.
Dienstort, bei grenzüberschreitender tierärztlicher Tätigkeit im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit einen entsprechenden Hinweis,
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bei partieller Berufsausübung einen entsprechenden Hinweis,
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Amtstitel und verliehene Titel,
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erfolgreich abgelegte Physikatsprüfung,
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allenfalls das Einstellen, die Unterbrechung, Entziehung, Untersagung und Wiederaufnahme der Berufsausübung,
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allenfalls die Eröffnung und Schließung von tierärztlichen Hausapotheken,
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allenfalls die Beteiligung an einer Tierärztegesellschaft
der Eingetragenen zu enthalten.
Wer eine tierärztliche Tätigkeit auszuüben beabsichtigt, hat sich bei der
ÖTK
zu melden und unter Vorlage der
erforderlichen Personal- und Ausbildungsnachweise
die Eintragung in die Tierärzteliste für den in Aussicht genommenen Berufssitz zu beantragen.