Bürgerinnen/Bürger aus 
 
  EU
 -/
 
  EWR
 -Staaten und der Schweiz und deren Familienangehörige, die in ihrem Heimatstaat zur Ausübung des Berufs einer freiberuflichen Architektin/eines freiberuflichen Architekten berechtigt sind, dürfen sich in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen zur Ausübung dieses Berufs niederlassen.
 
   Hinweis
 
 
  
   Bürgerinnen/Bürger aus der Schweiz sind Bürgerinnen/Bürgern aus 
   
    EU
   -/ 
   
    EWR
   -Staaten hinsichtlich der Befugnisverleihung gleichgestellt.