Öffentliche Wägeanstalt - Betrieb

Allgemeine Informationen

Öffentliche Wägeanstalten sind Rechtsträger, welche zu Abwägungen von Erzeugnissen und der Ausstellung von Bescheinigungen über das Wägeergebnis von der Eichbehörde durch Bescheid ermächtigt worden sind.

Für den Inhalt verantwortlich

Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus

Letzte Aktualisierung

20. März 2026

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Erfüllung der in § 62a Maß- und Eichgesetz (MEG) und in der Verordnung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen betreffend die Anforderungen an öffentliche Wägeanstalten festgelegten Anforderungen

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