Muss eine fremdsprachige Urkunde im Original gemeinsam mit einer beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden, darf die Übersetzung in der Regel nur von allgemein beeideten gerichtlichen Dolmetscherinnen/Dolmetschern oder Übersetzerinnen/Übersetzern vorgenommen werden. Eine Liste der in Österreich beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscherinnen/Dolmetscher findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz. In diese Liste können sich auch Dolmetscherinnen/Dolmetscher aus anderen 
   
    EU
   -/
   
    EWR
   -Mitgliedstaaten eintragen lassen.