Die Personen müssen für die öffentliche Bestellung folgende Voraussetzungen erfüllen:
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  Volle Handlungsfähigkeit
 
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  Besondere Vertrauenswürdigkeit
 
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  Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
 
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  Aufrechte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (entfällt, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller schriftlich erklärt, dass er den Beruf ausschließlich unselbständig bei einer anderen Wirtschaftstreuhänderin/einem anderen Wirtschaftstreuhänder ausüben wird)
 
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  Vorliegen eines Berufssitzes (entfällt bei aussschließlich unselbständiger Ausübung des Wirtschaftstreuhandberufs)
 
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  Für den jeweiligen Wirtschaftstreuhandberuf: eine erfolgreich abgelegte Fachprüfung
 
 Die öffentliche Bestellung ist zu versagen, wenn eine der Bestellungsvoraussetzungen gemäß § 8 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz fehlt.
 Der Widerruf der öffentlichen Bestellung erfolgt, wenn eine der allgemeinen Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung nicht mehr gegeben ist oder die Einholung der Genehmigung gemäß § 82 
 
  Abs
  4 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) nicht erfolgt ist.